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Gerät ein Unternehmen in die Krise, kann sich eine Treuhandschaft als Alternative zum Insolvenzverfahren anbieten. Eine Treuhand ermöglicht eine frühzeitige Sanierung, ohne Insolvenzantrag stellen und den damit verbundenen Wertverlust hinnehmen zu müssen.

In der Praxis spielt die doppelnützige Treuhand eine besondere Rolle. Dazu wird das kriselnde Unternehmen von einem Treuhänder verwaltet, der vertraglich sowohl die Interessen des bisherigen Gesellschafters (Treugeber) als auch der Begünstigten (Gläubiger) zu wahren hat.

Neben Fragen der Vertragsgestaltung u.a. mit Blick auf die Kontrollbefugnisse des Treuhänders sind ertrags- und grunderwerbssteuerliche sowie bilanzielle Aspekte bedeutsam. >> Zum Kapitel

Restrukturierungsrecht
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