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KAPITEL 22

Ausgewählte arbeitsrechtliche
Aspekte der Restrukturierung im
Insolvenzverfahren

Überblick

Die Insolvenzeröffnung als solche berührt den Bestand der Arbeitsverhältnisse nicht; diese bestehen unverändert mit allen Rechten und Pflichten fort. Allerdings übernimmt der Insolvenzverwalter gegenüber den Arbeitnehmern die Stellung als „neuer“ Arbeitgeber mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, sowohl im Individual- als auch Kollektivarbeitsrecht. Auch die Kündigungsbefugnis geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf ihn über.

Dieses Kapitel beleuchtet die Besonderheiten und Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren, befasst sich mit Personalmaßnahmen in der Insolvenz, geht auf insolvenzspezifische gerichtliche Verfahrensarten zur Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen ein und widmet sich abschließend dem Insolvenzgeld.

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