KAPITEL 17
Verlauf des Insolvenzverfahrens
und die Unternehmensfortführung
aus der Praxis des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
Überblick
Wenn die Geschäftsleitung einer GmbH oder AG einen Insolvenzantrag stellt, werden Abläufe in Gang gesetzt, die durch die Insolvenzordnung vorgegeben und in der Praxis standardisiert sind. Dennoch hat jedes Verfahren seine eigene Choreographie und erfordert von den Handelnden Geschick, Ideenreichtum und nach wie vor das Beherrschen der Grundsätze.
Besondere Anforderungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht an den (vorläufigen) Insolvenzverwalter bzw. an den (vorläufigen) Sachwalter/ „Eigenverwalter“ werden dabei an die Fortführung eines Geschäftsbetriebs unter Insolvenzbedingungen gestellt. Daran hat sich auch nichts durch das ESUG geändert, wenngleich die Aufgaben neu verteilt worden sind. Dieses Kapitel fokussiert auf das reguläre Insolvenzantragsverfahren mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter und dabei auf die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bis zur ersten Gläubigerversammlung.
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