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KAPITEL 13

Haftung des Managements und der Berater in der Krise

Überblick

In der Krise und Insolvenz sind Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder besonders haftungsgefährdet. Dies betrifft nicht nur die Insolvenzantragspflicht, sondern auch das Zahlungsverbot, Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder von Steuern. Weitere Besonderheiten ergeben sich für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Blick auf die Ad-hoc-Publizität in der Krise.

Doch es nicht nur das Management, das sich haftbar machen kann. Restrukturierungen werden häufig durch Sanierungsberater begleitet; zudem spielen Kreditgeber fast immer eine wichtige Rolle für die Stabilisierung des Unternehmens. Im Insolvenzfall können Regressforderungen und strafrechtliche Ermittlungsverfahren daher auch auf Berater und Banken zukommen, insbesondere wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung. Nicht zuletzt sind in der Krise auch Aufsichtsräte erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt, da Restrukturierungsmaßnahmen in aller Regel mit ihnen abgestimmt und von ihnen genehmigt werden. Dieses Kapitel beleuchtet umfassend, welche Haftungsfragen sich für die Schlüsselfiguren in Restrukturierungen stellen und wie sich eine persönliche Haftung vermeiden lässt.

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