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KAPITEL 10

Überbrückungskredite und Sanierungskredite

Überblick

Kommt es in der Unternehmenskrise zu einem Covenant Breach, so verhandeln die Beteiligten über einen „Waiver“ mit dem Ziel, den Vertragsbruch zu heilen und sich über einen Sanierungskredit zu verständigen. Dazu ist aus formalen Gründen zunächst ein Sanierungsgutachten und für den Zeitraum der Begutachtung wiederum Liquidität erforderlich. Um die Sanierungsfähigkeit prüfen zu können, wird deshalb ein kurzfristiger Überbrückungskredit von den Banken gewährt. Typisch sind in dieser Situation zudem Stillhaltevereinbarungen. Sofern das krisenbefangene Unternehmen sanierungsfähig ist, dürfen die Finanzinstitute einen Sanierungskredit geben. 

In diesem Kapitel werden die rechtlichen Grundlagen von Überbrückungskrediten und Sanierungskrediten dargestellt. Es wird ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsführung eines Unternehmens solche Kredite beantragen und die Banken solche Kredite gewähren dürfen. Ebenso werden die Besonderheiten bei Konsortialkrediten erörtert. Schließlich wird auf die Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Banken eingegangen.

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