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Gerät ein Unternehmen in die Krise, kann es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfe erlangen, um eine Insolvenz abzuwenden. Für solche Maßnahmen gelten jedoch strenge materielle und verfahrensrechtliche Vorgaben.

Nach deutschem Förderrecht bestehen Programme für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen auf Bundes- und Landesebene. Kommt es zu einer Förderung und fällt diese unter den Beihilfenbegriff, so ist sie ferner nach europäischem Beihilfenrecht anzumelden.

Dabei können Sonderregeln für die Restrukturierungsförderung in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise nutzbar gemacht werden, wozu das Temporary Framework der Europäischen Kommission gehört. >> Zum Kapitel