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Immer mehr deutsche Unternehmen emittieren börslich handelbare Schuldverschreibungen. In der Krise erweisen sich die oft komplexen Strukturen vor allem internationaler Anleiheemissionen als schwierig in Einklang zu bringen mit deutschem Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Das im Jahr 2009 reformierte Schuldverschreibungsgesetz sieht indes vielfältige Möglichkeiten zur Restrukturierung von Anleihen vor: Zinsstundung, -herabsetzung und/oder -verzicht, Stundung und/oder Verringerung der Hauptforderung, Nachrangerklärung, Freigabe oder Austausch von Sicherheiten oder Schuldneraustausch. Für einen entsprechenden Beschluss der Gläubigerversammlung bedarf es einer qualifizierten Mehrheit, die mindestens 75% der anwesenden Stimmen betragen muss. >> Zum Kapitel

Restrukturierungsrecht
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