Gerät eine Unternehmensgruppe in die Krise, stellen sich sowohl für die Konzerngesellschaften als auch für die Holding vielfältige Fragen. Dies betrifft zunächst die Konzernfinanzierung: oftmals haben sich die verbundenen Unternehmen untereinander Kredite gewährt, wozu Upstream und Downstream Darlehen gehören. Von Relevanz ist ferner die taggleiche Bündelung von Liquidität der Konzerngesellschaften auf einem Zentralkonto; dieses Cash Pooling wirft in der Krise gesellschafts- und insolvenzrechtliche Fragen auf.
Bei Konzernrestrukturierungen spielen zudem gesellschafts- und umwandlungsrechtliche Aspekte eine bedeutende Rolle. So können eine Insolvenz vermeidende Verschmelzung, Spaltungen unter Wahrung der Konzernstruktur oder Verschmelzung und Spaltungen zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation und Ertragslage probate Mittel zur Krisenbewältigung sein.
Wenn sich ein Konzern in der Krise befindet, haben des Weiteren arbeitsrechtliche Aspekte wie etwa der Übergang von Arbeitsverhältnissen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder Arbeitnehmerüberlassungen eine Bedeutung. Schließlich sind auch steuerliche Rahmenbedingungen für Konzernrestrukturierungen von großer Praxisbedeutung, wozu die Nutzung von Verlusten, Organschaften oder die Zinsschranke zählen. >> Zum Kapitel