Ein Rechtsträger, ein Vermögen, ein Verfahren – dieser Grundsatz hat bisher im deutschen Insolvenzrecht gegolten und für konzernbezogene Verfahren mitunter Probleme bereitet: bilden verbundene Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der rechtlichen Eigenständigkeit der Konzerngesellschaften und der wirtschaftlichen Realität. Angesichts der Aufspaltung zwischen Konzernleitungsmacht und der Beteiligung verschiedener Insolvenzverwalter und Gerichte wird es teils sehr schwierig, die wirtschaftliche Konzerneinheit aufrechtzuerhalten. Infolge dessen treten oft Reibungsverluste durch unabgestimmte Verfahrensstrategien und konzerninterne Rechtsstreitigkeiten auf.
Wenn das „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ in Kraft tritt, besteht die Möglichkeit eines sog. Gruppen-Gerichtsstandes, um alle konzernangehörigen Insolvenzverfahren zu konzentrieren. Zudem soll es dann möglich sein, einen Einheitsverwalter für mehrere oder sämtliche Einzelverfahren zu bestellen. Das vorliegende Kapitel erläutert die neuen Möglichkeiten des bevorstehenden Konzerninsolvenzrechts. >> Zum Kapitel