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Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht es, ein schuldnerisches Unternehmen abweichend von den Verfahrensvorschriften der Insolvenzordnung zu sanieren oder ggf. zu liquidieren. Es handelt sich um ein insolvenzrechtliches Rechtsinstitut, mit dem die Gläubiger ihre Befriedigung aus dem Schuldnervermögen selbst organisieren können.

Der Insolvenzplan ist ein mehrseitiger verfahrensrechtlicher Organisationsakt mit Gestaltungswirkung, der unter gerichtlicher Aufsicht zustande kommt.

Der Verfahrensablauf sieht zunächst eine Planerstellungsphase vor, gefolgt von einer Vorprüfung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht. Nach einer anschließenden Abstimmung über die Planannahme wird schließlich überwacht, ob der Insolvenzplan erfüllt wird. >> Zum Kapitel

Restrukturierungsrecht
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