Um eine strategische Krise zu bewältigen, sind finanzielle Beiträge der Anteilseigner hilfreich. Ein Gesellschafterdarlehen beispielsweise ist vorteilhaft, weil dem Unternehmen frische Mittel zufließen, die aber bilanziell nicht zu einer höheren Verschuldung führen, weil Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall nachrangig sind.
Zudem eignen sich Patronatserklärungen, mit denen ein Gesellschafter seinem Unternehmen oder einem Kreditgeber zusagt, für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit finanziell einzustehen. Auch ein Rangrücktritt oder eine Stundung mit Blick auf ein gewährtes Darlehen können helfen.
Um das Eigenkapital – und damit die grundsätzlich nicht rückzahlbare Einlage, die im Insolvenzfall nach allen anderen Forderungen befriedigt wird – zu stärken, ist darüber hinaus eine Kapitalerhöhung empfehlenswert. Letztlich können auch hybride Kapitalmaßnahmen vorteilhaft sein, da sie wie Eigenkapital eingestuft werden, ohne jedoch unmittelbar neue Geschäftsanteile bzw. Aktien ausgeben zu müssen. Darunter fallen beispielsweise Wandelanleihen oder nachrangige Darlehen. >> Zum Kapitel