Sich von defizitären Aktivitäten zu trennen oder aber attraktive Beteiligungen zu veräußern, kann in der Unternehmenskrise zur Eindämmung von Verlusten oder zum Abbau von Verbindlichkeiten sinnvoll sein. Gegenüber einer übertragenden Sanierung in der Insolvenz bietet dieses sog. Asset Stripping eine Werterhaltung, bietet Exklusivität und Vertraulichkeit sowie eine schnelle Verfahrensabwicklung und freie Preisgestaltung.
Neben dem Ablauf und den Erscheinungsformen von M&A-Transaktionen gilt es strukturelle Besonderheiten des M&A-Vertrages zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise Closing Bedingungen, Rücktrittsrechte/Material Adverse Change Klauseln oder Verkäufergarantien.
Darüber hinaus bergen M&A-Transaktionen in der Krise erhöhte Anfechtungsrisiken sowie Haftungsrisiken des Käufers und des Verkäufers. Sicherheiten des Verkäufers und die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis zum Closing sind weitere wichtige Aspekte. >> Zum Kapitel