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Geschäftsleiter einer deutschen Kapitalgesellschaft haben Insolvenzantrag zu stellen, sofern es zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit kommt. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit können sie einen Antrag stellen.

In prozessualer Hinsicht stellen sich zahlreiche Detailfragen – sowohl im Insolvenzeröffnungsverfahren als auch im eröffneten Insolvenzverfahren. Hierzu gehören beispielsweise die Inhalte des Insolvenzantrags, die Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen sowie Sicherungsmaßnahmen im Rahmen
des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

Die Vorschriften des Insolvenzrechts sollen in erster Linie die Gläubiger schützen. Daher spielen Gläubigerrechte bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie im eröffneten Verfahren eine wichtige Rolle. So kann sich in der Praxis die Frage stellen, ob Gläubiger mit einem Insolvenzantrag drohen dürfen als Druckmittel zur Erzwingung von Zahlungen. Auch die Möglichkeiten zur Einflussnahme der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters sind praxisbedeutsam. >> Zum Kapitel

Restrukturierungsrecht
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