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Christoph Arhold ist Rechtsanwalt und Counsel bei White & Case. Er ist im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht, inklusive Kartellrecht, Fusionskontrolle und vor allem Beihilfenrecht, tätig. Seit Jahren wird er von JUVE als einer der führenden deutschen Beihilfenrechtler genannt. Darüber hinaus berät er in weiteren Gebieten des EU-Rechts, vor allem mit Bezug zum europäischen Binnenmarkt, im Außenhandels- und Exportkontrollrecht. Er verfügt über erhebliche Prozesserfahrung vor deutschen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, sowie in Verfahren vor der Europäischen Kommission. In seiner langjährigen Praxis hat Christoph Arhold zahlreiche Umstrukturierungsfälle erfolgreich in Brüssel begleitet. Vor seinem Eintritt bei White & Case war Christoph Arhold u. a. tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Torsten Stein, Direktor des Europa-Instituts Saarbrücken, als Mitarbeiter im Kabinett des ehemaligen deutschen Richters am EuGH und Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch, sowie als Assistent eines Mitglieds des EU-Parlaments. Dem Europa-Institut ist Herr Arhold als Dozent für Beihilfenrecht weiterhin verbunden.